Samstag, 23. November 2013

Freundschaftsanfrage versendet.

Die Fragen, ob Schüler und Lehrer auf Facebook befreundet sein können bzw. ob soziale Netzwerke als Lernplattform für schulische Belange dienen dürfen, werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich behandelt: Rheinland-Pfalz verbietet den Umgang; Hessen plädiert auf Eigenverantwortung; Bayern erlaubt zwar Freundschaften, jedoch dürfen keine Unterrichtsmaterialien oder sensible Daten ausgetauscht werden. 

Meiner Meinung nach sollten soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Google+ durch die Kultusbehörden nicht verboten werden, denn das würde die Rechte des Lehrers als Individuum stark einschränken, ihnen sollte vielmehr von einer Nutzung abgeraten werden.

Indem Lehrer und Schüler in sozialen Netzwerken "befreundet" sind, kann der gegenseitige Respekt verloren gehen. Der Lehrer wird zum Kumpel und vernachlässigt möglicherweise seine Position als Erzieher. Außerdem können sich Nicht-Facebook-Nutzer äußerst benachteiligt fühlen, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, zusätzliche Informationen über diesen Weg einzuholen. Diese Schüler könnten sich dann genötigt sehen, ebenfalls einen Account zu erstellen, um gerecht behandelt zu werden. Es sollte also auch kein Unterrichtsmaterial in einer Facebookgruppe hochgeladen oder per Messenger versendet werden, zum Einen wegen dieser Benachteiligung, zum Anderen wegen der immer wieder lautwerdenden Probleme mit dem Datenschutz. Besonders Facebook ist dafür bekannt geworden, die Daten seiner Nutzer auf unbestimmte Zeit zu speichern und zu vernetzen. 

Zusammengefasst würde ich also von der "Freundschaft" zwischen Lehrern und Schülern innerhalb sozialer Netzwerke abraten, jedoch sollten Lehrer die Möglichkeit haben, ganz nach ihrem Ermessen ein eigenes Profil zu erstellen und zu führen. Den Schülern sollte er transparent machen, warum er mit ihnen auf dieser Plattform nicht kommunizieren möchte/kann/darf. Deshalb ist es auch von Vorteil, den Aufbau und Umgang mit sozialen Netzwerken im Unterricht zu behandeln, sodass die Entscheidung des Lehrers für die Schüler nachvollziehbar wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen